wettbewerbsverbot

Für geschäftsführende Gesellschafter besteht ein Wettbewerbsverbot, das sich aus der Treuepflicht ergibt. Es soll verhindern, dass Gesellschafter zum Schaden der Gesellschaft für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden. Als im Wettbewerb stehende Unternehmen werden Geschäfte angesehen, die im gleichen Geschäftsfeld tätig sind und sich in räumlicher Nähe zur Gesellschaft befinden.