Persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung

Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) entschieden.

Ausgangslage

Vor dem OLG Düsseldorf war Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Geschäftsführer eines Hotelsuchdienstes persönlich für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haften muss. Grundlage dieser Entscheidung war der Sachverhalt, dass das Unternehmen – welches neben dem GF verklagt wurde – eine Kundenkartei samt E-Mail-Adressen erworben hat. Das Unternehmen versendete daraufhin ca. 360.000 E-Mails an diverse in der Kundenkartei enthaltene Empfänger. Hiergegen wendete sich ein angeschriebenes Unternehmen mit dem Argument, keine schriftliche Einwilligung erteilt zu haben.

Persönliche Haftung für Email Werbung

Man möchte meinen, dass in einem Fall unlauterer Email Werbung nur die Gesellschaft haftet. Schließlich gehen die Emails ja von dieser aus und ist sie als juristische Person auch verselbstständigt. Das OLG hat nun aber entschieden, dass neben der Gesellschaft als Gesamtschuldner auch der Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich auf Unterlassen haftet.

Eine Organisation des Betriebes der Gesellschaft hat durch den Geschäftsführer so zu erfolgen, dass nur Emails versandt werden, wenn eine entsprechende Einwilligung des Adressaten vorliegt. Werden durch dir Gesellschaft Datensätze aufgekauft, reicht hierfür nicht eine Zusicherung im Rahmen des Ankaufs. Erforderlich ist eine eigene Prüfung, ob für die Personen im Datensatz auch die Einwilligung nach § 7 II Nr. 3 UWG vorliegt.

Praxistipp: Zum Schutz vor Abmahnungen zugesicherte Einwilligungen selbst (stichprobenartig) überprüfen

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.