Haftung: Angaben auf Geschäftsbriefen von GmbH und UG

Der Geschäftsführer einer GmbH (auch der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Geschäftsbriefe, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die in § 35a GmbHG genannten Angaben enthalten.

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