Nach Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers kann keine Löschung des GF wg. Abberufung / Niederlegung mehr eingetragen werden

Konsequenzen der Amtslöschung eines GmbH Geschäftsführers

Das Oberlandesgericht München hat am 3. März 2011 einen Beschluss zur Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister gefasst. Hiernach ist für eine Eintragung einer Abberufung oder Amtsniederlegung des Geschäftsführeramtes kein Raum mehr, wenn zuvor zu Recht eine Amtslöschung bezüglich des Geschäftsführeramtes eingetragen wurde; hier weil die Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen Betruges verurteilt worden war.

Die amtlichen Leitsätze lauten wie folgt:

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