In einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin hat sich dieses mit der Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär GmbH, deren Aufgabe die Geschäftsführung für die GmbH & Co. KG ist, auseinandersetzt. Grundlage des Urteils sind Ausführungen über die Haftungsvoraussetzungen und die Beweislast bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen der Geschäftsführer der Komplementär GmbH. Mehr…




