Dies enstpricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wird anlässlich der Beförderung zum Geschäftsführer ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag geschlossen, soll grundsätzlich zu vermuten sein, dass die Parteien ein bis dahin bestehendes Arbeitsverhältnis damit (konkludent) aufheben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mehr…




