Wenig Insolvenzen bei der Unternehmergesellschaft

Die mit dem MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in der Fachwelt mit mehr als gemischten Gefühlen empfangen. Kann eine Gesellschaft, die nach dem neu geschaffenen § 5a GmbHG ein Stammkapital von lediglich einem Euro aufweisen darf, wirklich als seiöses Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Praxis eingestuft werden? Ist es nicht viel mehr so, dass der geringe Kapitalisierungsgrad der Unternehmergesellschaften eine Insolvenzflut auslösen wird, in deren Wogen die Forderungen unzähliger Gläubiger vernichtet werden? Nach nunmehr vier Jahren Unternehmergesellschaft kann nicht nur konstatiert werden, dass totgesagte wie so oft länger leben, sondern auch, dass sich die anfängliche Panikmache als absolut unbegründet erwiesen hat.

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