GmbH-Geschäftsführer: Kompetenzenbeschränkung als Kündigungsgrund

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Beschränkung von Kompetenzen eines Geschäftsführers für diesen ein Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags begründen kann. Daraus folge jedoch kein Schadenersatzanspruch aus § 628 Absatz 2 BGB, wenn die Beschränkung nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig war.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011 (Az: 7 U 81/10)