Posts Tagged ‘Gesellschafterversammlung’

16. Juni 2011

Nach einem Urteil des OLG München gehört die Teilnahme eines Gesellschafters an den Gesellschafterversammlungen zum Kernbereich der Mitgliedschaft. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten, insbesondere einen Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger, vertreten zu lassen. Dieses Recht, sich vertreten zu lassen, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände und / oder eines wichtigen Grundes eingeschränkt werden. Mehr…


2. November 2010

Viele größere GmbH’s haben Geschäftsordnungen installiert. Hierdurch ist eine Zuweisung von Verantwortungsbereichen an einzelne Geschäftsführer möglich. Die übrigen Geschäftsführer haben dann nur noch die Verantwortlichkeit der Überwachung des zuständigen Geschäftsführers. Dabei ist immer darauf zu achten, dass der dem einzelnen Geschäftsführer übertragene Bereich schriftlich festgelegt wurde und deutlich von anderen Bereichen abgrenzbar ist. Zu der Möglichkeit der Aufhebung und Abänderung einer solchen Geschäftsordnung hat nun das OLG Hamm am 28.07.2010 unter dem Aktenzeichen I-8 U 112/09 ein mittlerweile rechtskräftig gewordenes Urteil gesprochen: Mehr…


8. Oktober 2010

Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt. Mehr…


1. Juli 2010

In Gesellschaftsverträgen ist sehr oft ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter enthalten. Diesem Wettbewerbsverbot haben sich die bei Errichtung der Gesellschaft handelnden Gesellschafter sehenden Auges unterworfen. Die damit vereinbarte Gültigkeit des Wettbewerbsverbots gilt aber nicht nur für Gründungsgesellschafter, sondern auch für später hinzukommende. Das OLG Bamberg hat entschieden (Az: 6 U 12/09) dass ein neu eintretender Gesellschafter, der ein Wettbewerbsunternehmen betreiben möchte, mit der Gesellschaft entweder eine Ausnahme vereinbaren muss oder gleich die Satzung geändert werden muss. Mehr…


8. Mai 2009

Nach dieser Entscheidung des BGH sollen Beschlussmängelstreitigkeiten nunmehr uneingeschränkt schiedsfähig sein. Der BGH gibt hiermit seine frühere restriktive Auffassung auf, Mehr…


25. Februar 2009

Zu den Voraussetzungen einer Universalversammlung i. S. v. § 51 II GmbHG, bei deren Einberufung die Ladungsvorschriften nicht beachtet worden sind, gehört nicht nur, dass alle Gesellschafter anwesend sind, sondern dass sie mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zum Zwecke der Beschlussfassung einverstanden sind; das Einverständnis kann auch konkludent erteilt werden. Mehr…