18. Januar 2010
Folgende Schritte sind für die Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) notwendig:
1. Entwurf einer Satzung der GmbH
Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag und regelt die Beziehungen zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie die Organisation der GmbH. Bezüglich der Gründung mittels Musterprotokoll wird auf entsprechende Artikel in diesem Blog verwiesen.
2. Anfrage bei der IHK zur Firmierung und zum Unternehmensgegenstand der GmbH
Bei der Industrie- und Handelskammer kann – und sollte – wegen der gewählten Firmierung und dem beabsichtigten Unternehmensgegenstand nachgefragt werden, ob diesbezüglich Bedenken bestehen. Die frühzeitige Nachfrage schützt vor zeitlichen Verzögerungen und bösen Überraschungen. Mehr…
3. Oktober 2009
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) bestimmt nun § 10 I 1 GmbHG n.F., dass im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingetragen wird. An diese Adresse können der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden und im Falle der Unmöglichkeit einer Zustellung erleichtert öffentlich zugestellt werden. Mehr…
25. April 2009
Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt
OLG München, 30.03.2009