Amtsniederlegung des geschäftsführenden Alleingesellschafters

Es ist seit geraumer Zeit ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass zwar grundsätzlich eine Amtsniederlegung eines Geschäftsführers sofort im Handelsregister einzutragen ist, dies jedoch dann nicht gilt, wenn es sich um die Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters handelt.

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