Anspruch auf Verdienstausfall wegen Gerichtstermin

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei der Teilnahme an einem Gerichtstermin der Verdienstausfall ersetzt werden kann.

Folgender Leitsatz ist ergangen:

Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen.“

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