Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.

Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:

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