GmbH-Gesellschafterversammlung: Vertretung möglich?

Nach einem Urteil des OLG München gehört die Teilnahme eines Gesellschafters an den Gesellschafterversammlungen zum Kernbereich der Mitgliedschaft. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten, insbesondere einen Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger, vertreten zu lassen. Dieses Recht, sich vertreten zu lassen, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände und / oder eines wichtigen Grundes eingeschränkt werden.

OLG München, Urteil vom 26.01.2011 (Az: 7 U 3764/10)

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.