Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft. Sie wird auch als oberstes Organ bezeichnet, da es den Aufsichtsrat beruft, welcher wiederrum für die Bestellung des geschäfteführenden Vorstandes zuständig ist. Die Hauptversammlung beschließt in Sitzungen durch Beschluss.

Zu den wichtigste Entscheidungskompetenzen gehören:

  • Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
  • Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen