PersG-Darstellungen

Hier finden Sie einen Überblick über die Neuerungen im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024.

GbR, oHG, KG und PartGPersonengesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften weisen eine Vielzahl an Besonderheiten gegenüber Kapitalgesellschaften auf. Was sie auszeichnet und worin sich etwaige Nachteile finden, wird Ihnen hier erläutert:

  • Entstehung der Personengesellschaften

Wie entstehen eigentlich Personen(handels-)gesellschaften und was gilt es bei deren Gründung zu beachten?

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (oHG) & Kommanditgesellschaft (KG)
  3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Zusammenfassend finden Sie hier eine schematische Übersicht über die wichtigsten Aspekte, die es bei der Entstehung der Personen(handels-)gesellschaften zu beachten gilt.

  • Geschäftsführung in Personengesellschaften

Weder das BGB noch das HGB enthalten eine Begriffsbestimmung der Geschäftsführung. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden jedoch zwischen „Führung der Geschäfte“ und „Vertretung der Gesellschaft“. Aus der Stellung dieser Vorschriften ergibt sich, dass die Geschäftsführung das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander betrifft, während sich die Vertretung auf das Rechtsverhältnis zu Dritten bezieht. Wie funktioniert die Geschäftsführung also?

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (oHG) & Kommanditgesellschaft (KG)
  3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschafterversammlungen

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Gesellschafterversammlungen vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen. Bestimmte Umstände können jedoch die Zusammenkunft der Gesellschafter zur Beschlussfassung erfordern. Lesen Sie hier, wann eine Gesellschafterversammlung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sinnvoll sein kann.

  • Gesellschafterwechsel innerhalb der Personengesellschaften

Ist der Eintritt und das Ausscheiden eines Gesellschafters bei Gesellschaften, die insbesondere auf der personellen Vertrautheit zwischen ihrer Gesellschafter beruhen, ein einfaches Unterfangen? Was gilt es bei einem Gesellschafterwechsel zu beachten?

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (oHG) & Kommanditgesellschaft (KG)
  3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Ein Wechsel im Bestand der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann auch aus steuerlicher Perspektive relevant sein, was in diesem Beitrag genauer erläutert wird.

  • Jahresabschluss in Personengesellschaften

Viele Gesellschafter und Gründer fürchten sich vor Fragen der Rechnungslegung. Je nach Rechtsform und Tätigkeitsfeld ist diese Angst zumeist jedoch unbegründet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung über die wichtigsten Aspekte, die Sie bei einer Personengesellschaft in Hinblick auf den Jahresabschluss beachten müssen:

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  3. Kommanditgesellschaft (KG)
  • Beendigung der Personengesellschaften

Egal, ob nach einer Streitigkeit, durch Zeitablauf oder Zweckerreichung – irgendwann endet die rechtliche Existenz einer Personengesellschaft. Wie läuft eine solche Beendigung ab und worauf ist zu achten?

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) & Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Zusammenfassung

Zusammenfassend stellt sich also die Frage, was nun die Vor- und was die Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen ist. Hier finden Sie eine Übersicht über die Stärken und Schwächen der Personen(handels-)gesellschaften.