Generalbereinigung

Die Generalbereinigung ist eine weitergreifender Mechanismus als die -> Entlastung. Im Gegensatz zur Entlastung verzichten die Gesellschafter bei einer Generalbereinigung auf sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den/die Geschäftsführer, auch wenn diese nicht bekannt waren bzw. bekannt sein konnten.

Praktische Bedeutung hat eine Bereinigung v.A. dann, wenn ein Geschäftsführer die Gesellschaft verlässt und sich auf diesem Wege absichern möchte.

Eine Übersicht über die Pflichten des Geschäftsführers und die daraus resultierende Haftungstatbestände sowie weiterführende Artikel rund um das Thema GmbH finden Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

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