Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit meint die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Für die GbR war sie lange Zeit umstritten. So wurde nach früherer bis 2001 vorherrschender Rechtsprechung in Anlehnung an die römische societasangenommen, dass die GbR ein bloßes Schuldverhältnis zwischen ihren Gesellschaftern sei. Träger von Rechten und Pflichten konnten danach nur die Gesellschafter werden, nicht aber die Gesellschaft selbst.

In seiner Weißes Ross Entscheidung von 2001 widersprach der BGH schließlich der veralteten Ansicht und bekannte sich zur Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (siehe Außengesellschaft und Innengesellschaft). Die Rechtsfähigkeit ist dabei im Gesamthandvermögen der GbR begründet, argumentiert wird, dass eine Gesellschaft, die eigenes Vermögen halten kann mithilfe dieses Vermögens auch eigene Rechte und Pflichten eingehen können muss. Auch nach der Weißes Ross-Entscheidung des BGH blieb jedoch umstritten, welchen Umfang die Rechtsfähigkeit der GbR hat (siehe Grundbuchfähigkeit und juristische Person).