Auflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt regelmäßig durch einen von der Mitgliederversammlung gefassten Beschluss. Erforderlich ist hierzu eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Vereinssatzung kann andere Mehrheitsverhältnisse vorsehen, vgl. § 41 BGB.