Beitrag

Nach dem Gesetz besteht grundsätzlich keine Beitragspflicht für Vereinsmitglieder.

Besteht der Wunsch nach der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, so muss jedoch die Satzung eine Bestimmung darüber enthalten, ob und welche Beiträge die Mitglieder zu leisten haben, § 58 Nr. 2 BGB. Bei den Beiträgen kann es sich z.B. um laufend zu entrichtende Geldbeiträge, um Aufnahmegebühren oder sogar Arbeitsleistung handeln.

Sieht die Vereinssatzung solche Mitgliedsbeiträge vor, so kann der Verein frei festlegen wie hoch der Mitgliedsbeitrag ausfällt, ob bestimmte Mitglieder beitragsfrei bleiben sollen oder ob eine Staffelung der Beiträge – etwa nach Alter oder wirtschaftlicher Leistungskraft – vorgesehen ist. Die Mitgliedsbeiträge müssen also klar definiert werden.