Beitritt

Wer nicht bereits Gründungsmitglied ist, kann die Mitgliedschaft durch Vertrag mit dem Verein erwerben und ihm auf diesem Wege beitreten. Er erklärt also seinen Beitritt und wird vom Verein – vertreten durch den Vorstand – aufgenommen. Der Zustimmung der übrigen Mitglieder bedarf es hingegen im Vergleich zu den Personengesellschaften nicht.

Wird die Mitgliedschaft in der Satzung als übertragbar ausgestaltet, kann die Mitgliedschaft durch Vertrag zwischen altem und neuem Mitglied erworben werden (vgl. § 40 BGB).