Bei der effektiven Kapitalherabsetzung, auch als „Teilliquidation“ bezeichnet, werden Teile des Grundkapitals zurückbezahlt. Unter der geringeren Haftmasse leidet der Gläubigerschutz, weshalb Gläubiger Sicherheitsleistungen verlangen dürfen.
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Bei der effektiven Kapitalherabsetzung, auch als „Teilliquidation“ bezeichnet, werden Teile des Grundkapitals zurückbezahlt. Unter der geringeren Haftmasse leidet der Gläubigerschutz, weshalb Gläubiger Sicherheitsleistungen verlangen dürfen.