Im Gründungsbericht legen die Gründer die wesentlichen Umstände dar, von denen die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt. Dabei sind
- die vorausgegangenen Rechtsgeschäfte, die auf den Erwerb durch die Gesellschaft gezielt haben,
- die Anschaffungskosten und
- Herstellungskosten aus den letzten beiden Jahren und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Betriebserträge aus den letzten beiden Geschäftsjahren anzugeben.