Limited (Ltd.)

Die Limited ist eine Rechtform des vereinten Königreiches, ähnlich der GmbH.

Wesentliche Fakten der Limited sind:

  • Schnellere und einfachere Gründung als bei der UG
  • Niedrigere Gründungskosten (GmbH ca. 700€, UG ca. 400€, Ltd. ca. 100€)
  • Rechtsverhältnisse bestimmten sich stets nach englischem Recht
  • Änderungen in den Anteilszuweisungen bedürfen keiner notariellen Beurkundung
  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne Mindestkapital
  • Sitz in Großbritannien und Zweigstellenniederlassung (z.B.) in Deutschland

Alles in allem bietet die Limited augenscheinlich überzeugende Vorteile gegenüber der GmbH oder der UG. Durch den Doppelsitz ist diese allerdings dazu verpflichtet auch doppelte bürokratische Vorschriften zu beachten. So muss die handelsrechtliche Rechnungslegung sowohl nach englischem als auch nach deutschem Recht erfolgen. Ebenso ist die Ltd. in Deutschland weiterhin voll steuerpflichtig. Diese doppelten Regelungen können die Vorteile schnell übersteigen. Die Gründung einer Ltd. ist daher im Einzelfall gut zu überlegen.

Zum Thema Limited und Unternehmergesellschaft (UG) lesen Sie auch auch mein Interview in der Financial Times Deutschland.

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