Bei der Abspaltung tritt zu dem ursprünglichen Unternehmensträger ein weiterer hinzu. Es wird also eine Tochtergesellschaft gegründet.
Blog vom Fachanwalt für Gesellschaftsrecht seit 2008
Bei der Abspaltung tritt zu dem ursprünglichen Unternehmensträger ein weiterer hinzu. Es wird also eine Tochtergesellschaft gegründet.