D&O-Versicherung

Die sogenannten Directors and Officers-Versicherungen sind Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen, die sämtliche Haftungsrisiken von Tätigkeiten eines Managers im Innen- und Außenverhältnis abdeckt. Gesetzliche Einschränkung ist jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% bis zu einer maximalen Obergrenze vom 1,5-fachen des festen jährlichen Gehaltes. Den Selbstbehalt kann der Vorstand hingegen privat versichern lassen.