Haftung

Die Haftung einer Kapitalgesellschaft ist auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Aktionäre haften nur mit ihrer erbrachten Beteiligung. Eine unbeschränkte Haftung kann sich hingegen für in der Gründungsphaseder Aktiengesellschaft entstehen. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht kann auch eine Haftung des Vorstandes begründet werden.