Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung ist je nach Zweck auf verschiedene Arten möglichen.

  • Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen:

Die Kapitalerhöhung kann durch Ausgabe junger Aktien durch einen entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss erfolgen. Grundsätzlich steht dem Aktionär dann ein Bezugsrecht zu, um eine Verwässerung seines Anteils zu verhindern.

  • Bedingte Kapitalerhöhung:

Bei der bedingten Kapitalerhöhung wird das Kapital nur insoweit erhöht, wie von Umtausch- oder Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Zweckhaft ist dies vor Allem zur Vorbereitung von Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen, Gewährung von Aktien an Arbeitnehmer und Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen.

  • Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital:

Von genehmigtem Kapital spricht man, wenn aufgrund eines Dreiviertel Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung der Vorstand dazu ermächtigt ist Kapitalerhöhungen durchzuführen. Diese Ermächtigung ist auf maximal 5 Jahre und 50% des Grundkapitals begrenzt.

Außerdem unterscheidet man die effektive von der nominellen Kapitalerhöhung. Bei letzterer findet eine Finanzierung von Innen heraus statt. Dafür werden zum Beispiel Rücklagen verwendet. Die effektive Kapitalerhöhung hingegen bezieht Mittel von außen.