Von einer Mantelgründung der Gesellschaft spricht man, wenn diese ohne tatsächliche Ausübung des in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstands, also nur der „Mantel“, gegründet wird. Sie wird auch leere Hülse genannt.
Blog zum Gesellschaftsrecht seit 2008
Von einer Mantelgründung der Gesellschaft spricht man, wenn diese ohne tatsächliche Ausübung des in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstands, also nur der „Mantel“, gegründet wird. Sie wird auch leere Hülse genannt.