Satzung ist der Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft, in dem die Grundregeln der Gesellschaft festgehalten werden. Die Gründer müssen die Satzung notariell mit Mindestinhalten nach § 23 AktG beurkunden lassen.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Satzung ist der Gesellschaftsvertrag der Aktiengesellschaft, in dem die Grundregeln der Gesellschaft festgehalten werden. Die Gründer müssen die Satzung notariell mit Mindestinhalten nach § 23 AktG beurkunden lassen.