Squeeze-out

Als Squeeze-out bezeichnet man das Recht des Hauptaktionärs (mindestens 95% des Grundkapitals) Minderheitsaktionäre von der AG gegen eine Barabfindung auszuschließen. Dies ist grundsätzlich jederzeit und grundlos möglich. Vorteile liegen zum Beispiel bei einem so möglichen Börsenabgang oder in der vereinfachten Verwaltung. Die Abfindung in Bar orientiert sich dabei an den wirtschaftlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt des Beschlusses der Hauptversammlung.