Rein rechnerisch liegt eine Überschuldung eines Unternehmens dann vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht alle Verbindlichkeiten zu decken, § 19 InsO.
Im Detail wird für die Aktiengesellschaft jedoch eine genauere Feststellungsmethode verlangt.
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Rein rechnerisch liegt eine Überschuldung eines Unternehmens dann vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht alle Verbindlichkeiten zu decken, § 19 InsO.
Im Detail wird für die Aktiengesellschaft jedoch eine genauere Feststellungsmethode verlangt.