Rein rechnerisch liegt eine Überschuldung eines Unternehmens dann vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht alle Verbindlichkeiten zu decken, § 19 InsO.
Im Detail wird für die Aktiengesellschaft jedoch eine genauere Feststellungsmethode verlangt.
Blog zum Gesellschaftsrecht seit 2008
Rein rechnerisch liegt eine Überschuldung eines Unternehmens dann vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht alle Verbindlichkeiten zu decken, § 19 InsO.
Im Detail wird für die Aktiengesellschaft jedoch eine genauere Feststellungsmethode verlangt.