Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.
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Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.