Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.
Blog vom Fachanwalt für GesellschaftsR und SteuerR seit 2008
Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.