Vor-AG

Die Vor-AG entsteht mit der Unterzeichnung der Satzung. Da sie rechtsfähig ist, kann sie in diesem Stadium bereits Verbindlichkeiten eingehen. Zu beachten ist hierbei, dass die Handelnden bis zur Eintragung der AG in das Handelsregister persönlich und unbeschränkt haften. Außerdem müssen sie für Fehlbeträge (Unterbilanz) im Zeitpunkt der Eintragung anteilig aufkommen (Unterbilanzhaftung). Das Unternehmen hat bis zur Eintragung außerdem den Zusatz XY-AG in Gründung (i.G.) zu führen.

Mit der Eintragung gehen nach dem sogenannten Prinzip der Kontinuität alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten automatisch auf die vollwertige Aktiengesellschaft über. Es sind keinerlei Übertragungsakte notwendig.