Vorratsgesellschaft

Die Vorrats-AG ist eine Gesellschaft, die bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, jedoch noch keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat.

Man unterscheidet zwischen einer offenen Vorratsgründung mit der Angabe des Geschäftsgegenstands der Verwaltung eigenen Vermögens und einer verdeckten Vorratsgründung mit der Angabe eines fiktiven Geschäftsgegenstands. Letztere ist als Scheingeschäft nichtig.

Zu beachten sind dabei die Haftungsrisiken, denn bei Aufnahme einer Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft unter Umständen wie eine wirtschaftliche Neugründung zu behandeln.