Vorstandsanmeldung

Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dabei sind dem Handelsregister Urkunden über die Änderung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift einzureichen und eine Versicherung der neuen Vorstandsmitglieder abzugeben, dass keine Umstände vorliegen, die ihre Eignung zum Organ des Vorstands aufheben.