Vorstandsvergütung

Die Vorstandvergütung setzt sich in dem Anstellungsvertrag meist aus einem festen Gehalt und einem variablen Teil zusammen. Die Gesamtvergütung angemessen an die Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitgliedes anzupassen obliegt dem Aufsichtsrat. Die variable Ausgestaltung der Vergütung über beispielsweise Gewinnbeteiligungen oder Aktienbezugsrechte bringt einerseits Anreize zur erfolgreichen Unternehmensführung, muss aber gleichzeitig an die Lage der Gesellschaft angepasst sein und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dabei darf es zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung kommen.