Der Gewerblicher Rechtsschutz schützt immaterialle Güter (geistige Leistungen) auf gewerblichem Gebiet, insbesondere im Bereich von Marken, Geschmacksmustern, Designs usw. Diese Schutzrechte ermöglichen es dem Rechteinhaber, Dritten Rechte an seinen Leistungen einzuräumen oder die Nutzung zu verbieten und den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen geistigen Leistungen zu ziehen. Daneben gehört das Wettbewerbsrecht mit Nebengebieten und das Kartellrecht zum Gewerblichen Rechtsschutz.
Die Kanzlei Köster ist Ihnen bei dem Schutz Ihrer Urheberrechte, Marken und Geschmacksmustern behilflich, indem andere Unternehmer, die diese Rechte verletzen individuell auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Ebenso betreuen wir Mandanten auch in den Fällen, in welchen diese von Konkurrenten eine Abmahnung und / oder Unterlassungserklärung erhalten. Dabei setzt sich die Kanzlei Köster in besonderem Maße für Kleinunternehmer ein, die arglos in die Fänge von sog. Abmahnkanzleien geraten.