Der Jahresabschluss einer GmbH

Der Jahresabschluss ist in der GmbH erweitert: So umfasst er gemäß § 264 Abs. 1 HGB neben der Bilanz und der GuVRechnung auch den sog. Anhang. Der Anhang dient der Ergänzung der Bilanz und GuV-Rechnung. Hier können Erläuterungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Durch seine Ergänzungsfunktion dient der Anhang vor allem der Übersichtlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses und führt dazu, dass Bilanz und GuV-Rechnung nicht überladen werden.

Der Aufbau und Inhalt der Bilanz ist für die Kapitalgesellschaften im Vergleich zu den Personengesellschaften in § 266 HGB gesondert geregelt. Auch für die kapitalgesellschaftliche GuV-Rechnung ergeben sich besondere Formvorschriften, die in § 275 HGB bestimmt sind. Danach kann bei der Gegenüberstellung von Gewinnen und Verlusten zwischen dem Gesamtkosten– und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden, die sich im Wesentlichen nach der Art und Weise unterscheiden, wie die Aufwendungen den Erträgen zugeordnet werden.

Neben den Jahresabschluss tritt für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB außerdem der Lagebericht. Dieser enthält eine Schilderung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens und ist in Worten zu fassen. Bezug genommen werden soll hier auch auf Entwicklungen und Risiken für das Geschäft.