Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG umfasst sämtliche Rechtsgrundsätze, die sich mit der Gleichbehandlung aller Menschen befassen. Wie § 1 AGG formuliert, soll es keine Benachteiligungen aufgrund Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexueller Orientierung geben. Sollte ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegen, kann sich daher aus § 15 AGG ein Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch ergeben.

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