Rechtsmittel im Allgemeinen sind gesetzlich zugelassene Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung einer Entscheidung.
GmbH- und Aktienrecht seit 2008
Rechtsmittel im Allgemeinen sind gesetzlich zugelassene Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung einer Entscheidung.