Rein rechnerisch liegt eine Überschuldung eines Unternehmens dann vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht alle Verbindlichkeiten zu decken, § 19 InsO.
Bei einer GmbH bedarf es einer genaueren Feststellungsmethode, siehe hierzu -> Insolvenz.
Einen ausführlichen Artikel zur Insolvenz einer GmbH finden Sie übrigens auch im Bereich „GmbH Recht FAQ„!