Umwandlung

Auch die GmbH kann durch Umwandlung eine andere Rechtsform annehmen. Unterschieden wird hierbei zwischen Spaltung, Verschmelzung, reiner Vermögensübertragung und dem Formwechsel.

Die besonderen Umwandlungen im Einzelnen regelt das Umwandlungsgesetz (UmwG). Steuerrechtliche Folgen werden durch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) bestimmt.

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