Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 3 GmbHG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sein.
GmbH- und Aktienrecht seit 2008
Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 3 GmbHG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sein.