Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 3 GmbHG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sein.
Blog zum Gesellschaftsrecht seit 2008
Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 3 GmbHG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil des Gesellschaftsvertrages sein.