Die „Unternehmergesellschaft“ (UG) (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der herkömmlichen GmbH, die im Zuge der GmbH-Rechtsreform (-> MoMiG) eingeführt wurde.
Ihre Grundlage findet sie in § 5a GmbHG. Unterschiede zur GmbH bestehen u.a. darin, dass eine UG nicht das vorgeschrieben Mindestkapital von 25.000 € erfüllen muss, also bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann. Besonderheit ist die gesetzliche Vorschrift, dass eine UG ¼ ihres jährlichen Gewinns in Rücklagen einzahlen muss, also nicht vollständig ausschütten kann, § 5a III GmbHG. Daneben ist die UG, genau wie die GmbH, eine voll rechtsfähige und steuerpflichtige, juristische Person.