Was ist eine Vorrats-GmbH?

Als Vorrats-GmbH bezeichnet man eine GmbH die bereits vollständig gegründet wurde aber keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Da jedoch der gesamte Aufwand der Gründung bereits abgeschlossen wurde können solche Vorratsgesellschaften rasch eine aktive Geschäftstätigkeit aufnehmen. In erster Linie werden solche Gesellschaften daher zum Verkauf namensgebend „auf Vorrat gehalten“.

Rechtlich wird der Erwerb einer solchen Vorratsgesellschaft wie eine Neugründung behandelt, d.h. insbesondere die Grundsätze der Kapitalaufbringung gelten unverändert.

Besonders interessant ist der Erwerb einer Vorrats-GmbH (oder auch Mantel-GmbH) für Existenzgründer, die sich gerade den Aufwand und die Haftungsrisiken einer Gründungsphase ersparen möchten (dazu hier mehr) und möglichst unverzöget ihrer Geschäftstätigkeit bzw. Ideensetzung nachgehen wollen.

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