Beendigung der GbR

Die Beendigung einer GbR teilt sich in zwei voneinander zu unterscheidende Phasen auf. Der erste Schritt ist die Auflösung der Gesellschaft, unter der man das Ende der Verfolgung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks versteht (Siehe Auflösung). Mit Auflösung der GbR wird diese zur Liquidationsgesellschaft, nun folgt der zweite Schritt, die Auseinandersetzung (Siehe Auseinandersetzung). Diese wird auch als Liquidation bezeichnet und bedeutet die Abwicklung aller bestehenden Rechtsbeziehungen der Gesellschaft. Ist die Liquidation abgeschlossen, ist die Vollbeendigung der Gesellschaft erreicht.