Beschlüsse

Die Willensbildung der Gesellschaft vollzieht sich durch Gesellschafterbeschlüsse. Nach Bedeutung und Gegenstand ist hier zwischen den Beschlusstypen der Geschäftsführungsangelegenheiten und der Änderung des Gesellschaftsvertrags zu unterscheiden. Für Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags stellen sich dabei aufgrund ihrer weitreichenden Bedeutung strengere Voraussetzungen als an einfache Geschäftsführungsbeschlüsse. Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt durch Stimmabgabe der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung (siehe Stimmrechte und Gesellschafterversammlung).