Bestimmtheitsgrundsatz

Der Bestimmtheitsgrundsatz hat die Rechtsprechung für die Beschränkung und Änderung von Gesellschafterrechten entwickelt. Grundsätzlich gilt, je schwerwiegender der Eingriff in die Gesellschafterstellung, desto konkreter und näher bestimmt muss die Eingriffsregelung sein.

Der Bestimmtheitsgrundsatz ist besonders für die gesellschaftsvertragliche Regelung einer Mehrheitsklausel bezüglich der Änderung des Gesellschaftsvertrags relevant. Demnach ist die Regelung einer Mehrheitsklausel nur zulässig, wenn diese bereits den Gegenstand der Gesellschaftsvertragsänderung bestimmt. Das Erfordernis wird damit gerechtfertigt, dass durch Gesellschaftsvertrag fundamental in die persönlichen Gesellschafterrechte eingegriffen werden kann und hierfür grds. die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters notwendig ist. Durch Festlegung einer Mehrheitsklausel hinsichtlich Gesellschaftsvertragsänderungen wird die Möglichkeit zur Beschneidung der Gesellschafterrechte eröffnen, ohne dass dieser die konkreten Auswirkungen abschätzen kann. Das Zustimmungserfordernis macht deshalb eine Konkretisierung des Änderungsgegenstandes notwendig (siehe Änderung des Gesellschaftsvertrages).